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§ 4 - Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

neugefasst durch B. v. 03.09.2018 BGBl. I S. 1358, 1844; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 7832-7-2 Fleischbeschau
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§ 4 Personal von Schlachtbetrieben



Für Personal von Schlachtbetrieben im Sinne von Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 gilt § 3 Absatz 1 Nummer 4 hinsichtlich des Nachweises der Befähigung zum amtlichen Fachassistenten entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 4 Tier-LMÜV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 3 Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1480

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Tier-LMÜV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 Tier-LMÜV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Tier-LMÜV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 Tier-LMÜV Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes (vom 30.06.2020)
... Bei kleinen Mengen erlegten Wildes, das nach § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2 , auch in Verbindung mit Absatz 3, der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung zur amtlichen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Artikel 3 4. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... nach Anhang II Kapitel II Nummer 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624." 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Personal von Schlachtbetrieben  ... Verordnung (EU) 2019/624." 4. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Personal von Schlachtbetrieben Für Personal von Schlachtbetrieben im Sinne von ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Bei kleinen Mengen erlegten Wildes, das nach § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2 , auch in Verbindung mit Absatz 3, der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung zur amtlichen ...

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.11.2010 BGBl. I S. 1537
Artikel 2 2. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
... wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2" durch die Angabe „§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2, ... 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 oder 2" durch die Angabe „§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder 2, auch in Verbindung mit Absatz 3," ersetzt. 2. ...