Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Passdaten sowie zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (EVPassDEÜV k.a.Abk.)

V. v. 09.10.2007 BGBl. I S. 2312 (Nr. 49); Geltung ab 01.11.2007, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller
Artikel 2 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Die Bundesregierung verordnet

-
auf Grund des § 6a Abs. 3 des Passgesetzes vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) eingefügt worden ist,

-
auf Grund des § 20 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Melderechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342):

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Artikel 1 Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2007 PassDEÜV

gesamter Text und Änderungshistorie siehe Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung - PassDEÜV

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Artikel 2 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2007 2. BMeldDÜV § 5c

In § 5c der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 7 der Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird die Angabe „, einer Änderung des Ordensnamens/Künstlernamens" gestrichen und die Nummer 5 aufgehoben.

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Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. Mai 2008 PassDEÜV § 3, § 7

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft, soweit im nachfolgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 treten am 1. Mai 2008 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.






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