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Änderung Anlage 2d PassV vom 07.02.2026

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Anlage 1d PassV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.02.2026 geltenden Fassung
Anlage 2d PassV n.F. (neue Fassung)
in der am 07.02.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung)

Anlage 1d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke


(Text neue Fassung)

Anlage 2d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke


(Textabschnitt unverändert)

Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke (BGBl. 2021 I S. 3685)




(heute geltende Fassung)