Anlage 2d - Passverordnung (PassV)

Artikel 1 V. v. 19.10.2007 BGBl. I S. 2386 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Geltung ab 01.11.2007; FNA: 210-5-12 Pass-, Ausweis- und Meldewesen
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Anlage 2d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke


Anlage 2d hat 2 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert

Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke (BGBl. 2021 I S. 3685)



Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften V. v. 30. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 31 m.W.v. 7. Februar 2026

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Frühere Fassungen von Anlage 2d PassV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.02.2026Artikel 1 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
aktuell vorher 01.09.2021Artikel 2 Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
aktuellvor 01.09.2021Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2d PassV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2d PassV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 PassV Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (vom 07.02.2026)
...  (4) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 2d abgedruckten Muster verwendet ...
§ 14 PassV Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten (vom 07.02.2026)
...  (2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 2d abgedruckten Muster verwendet ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu automatisierten Datenabrufen aus den Pass- und Personalausweisregistern sowie zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3682
Artikel 2 PPDAVEV Änderung der Passverordnung
... Angaben eingefügt: „Anlage 1b Anlage 1c Anlage 1d ". b) Folgende Angabe wird angefügt: „Anlage 11". ... (4) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden. § 2 Muster des Kinderreisepasses; ... (2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden. § 3 Muster des vorläufigen ... (2) Zur Eintragung amtlicher Vermerke kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 1d abgedruckten Muster verwendet werden." 3. Die Überschrift des § 4 wird ... Muster verwenden." 5. Nach der Anlage 1a werden die folgenden Anlagen 1b bis 1d eingefügt: „Anlage 1b Muster des Aufklebers zur Änderung des ... zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung (BGBl. 2021 I S. 3684)] Anlage 1d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke  ...

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
Artikel 1 PassAuswÄndV Änderung der Passverordnung
... des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes Anlage 2d Muster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher Vermerke Anlage 3 Vorläufiger ... ersetzt. d) In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1d" durch die Angabe „ Anlage 2d " ersetzt. 5. Der bisherige § 2 wird zu § 14 und in Absatz 2 wird die ... 2 wird zu § 14 und in Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 1d" durch die Angabe „ Anlage 2d " ersetzt. 6. Der bisherige § 3 wird zu § 15. 7. Der bisherige ... ersetzt. 27. Die bisherigen Anlagen 1b bis 1d werden zu den Anlagen 2b bis 2d . 28. In den Anlagen 3 bis 7 wird jeweils die Angabe „Passbuchinnenseite" ...


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