Eingangsformel - Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung (EVARegV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 21a Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1 und 3 bis 10, § 24 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 4, 5 und 6 und § 29 Abs. 3 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) verordnet die Bundesregierung:



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