Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes (4. TextilKennzGAnlÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Textilkennzeichnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 1986 (BGBl. I S. 1285), die zuletzt durch Artikel 179 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/3/EG der Kommission vom 2. Februar 2007 zur Anpassung der Anhänge I und II der Richtlinie 96/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bezeichnung von Textilerzeugnissen an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 28 S. 12).



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