Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1620), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
21. August 2007 (BGBl. I S. 2118), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung" durch die Wörter Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" ersetzt.
- b)
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 2.
- § 5 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
Treffen Ansprüche aus § 3 mit Ansprüchen aus § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen zusammen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, ist unter Berücksichtigung des durch die gesamten Schädigungsfolgen bedingten Grades der Schädigungsfolgen eine einheitliche Rente festzusetzen."
- 3.
- § 6 Satz 2 wird aufgehoben.
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1580