Artikel 13 - Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (VDSG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung 2)


Artikel 13 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 TKÜV § 1, § 3, § 4, § 7, § 11, § 12, § 19, § 21, § 22, § 27, mWv. 1. Januar 2009 § 1, § 25, Anlage

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung vom 3. November 2005 (BGBl. I S. 3136) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 8 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Es wird folgende Nummer 9 angefügt:

„9. die Anforderungen an das Übermittlungsverfahren und das Datenformat für Auskunftsersuchen über Verkehrsdaten und der zugehörigen Ergebnisse."

c)
Nummer 8 wird aufgehoben und die bisherige Nummer 9 wird zu Nummer 8.

2.
§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 Nr. 5 wird die Angabe „1.000" durch die Angabe „10.000" ersetzt.

b)
Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

„Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt nicht im Hinblick auf Vorkehrungen zur Erfüllung der Verpflichtung aus § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a des Telekommunikationsgesetzes."

3.
In § 4 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „Die §§ 21 und 22 sind" durch die Angabe „§ 22 ist" ersetzt.

4.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:

a)
Die Wörter „aus Mobilfunknetzen" werden ersetzt durch die Wörter „, deren Nutzung nicht ortsgebunden ist,".

b)
Das Wort „Mobilfunkgerät" wird durch das Wort „Endgerät" und das Wort „Mobilfunkgerätes" wird jeweils durch das Wort „Endgerätes" ersetzt.

5.
In § 11 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 10 Satz 1 und 3," die Angabe „§ 12 Abs. 2 Satz 1," eingefügt.

6.
In § 12 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „vorab per Telefax oder auf gesichertem elektronischen Weg" durch die Wörter „auf gesichertem elektronischem Weg oder vorab per Telefax" ersetzt.

7.
In § 19 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe „§ 21 oder" gestrichen.

8.
§ 21 wird aufgehoben.

9.
In der Überschrift von § 22 wird das Wort „Sonstige" gestrichen.

10.
§ 25 und die Anlage zu § 25 werden aufgehoben.

11.
In § 27 Abs. 8 Satz 1 werden die Wörter „§§ 15 und 21 Abs. 4 Nr. 1 entsprechend" durch die Wörter „§ 15 entsprechend mit der von § 12 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Abs. 3 Satz 1 abweichenden Maßgabe, dass der Verpflichtete innerhalb seiner üblichen Geschäftszeiten jederzeit über das Vorliegen einer Anordnung und die Dringlichkeit ihrer Umsetzung benachrichtigt werden kann, er eine Anordnung entgegennehmen und Rückfragen zu einzelnen noch nicht abgeschlossenen Überwachungsmaßnahmen entgegennehmen kann" ersetzt.

---

2)
Amtlicher Hinweis: Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 VDSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 16 VDSG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 2 und 3 am 1. Januar 2008 in Kraft. (2) Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe d und Artikel 13 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 10 treten am 1. Januar 2009 in Kraft. (3) Artikel 14 tritt am ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316
Bekanntmachung TKÜVNB
... I S. 3136), 2. den teils am 1. Januar 2008, teils am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198 ), 3. den am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Dezember ...

Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
G. v. 25.12.2008 BGBl. I S. 3083
Artikel 4 BKATerrorG Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
... vom 3. November 2005 (BGBl. I S. 3136), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198), wird wie folgt geändert: 1. ...


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