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§ 5 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft (AutomAusbErprobV k.a.Abk.)

V. v. 08.01.2008 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 656
Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2015; FNA: 806-22-2-4 Berufliche Bildung
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§ 5 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1), für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automatenservice gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Automatenservice,

2.
Technische Kommunikation,

3.
Warenbewirtschaftung,

4.
Abrechnungen und Auswertungen von Automatenaufstellplätzen,

5.
Verkaufsförderung,

6.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft;

Abschnitt B

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssicherung.

(3) Die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Automatenservice,

2.
Technische Kommunikation,

3.
Warenbewirtschaftung,

4.
Abrechnungen und Auswertungen von Automatenaufstellplätzen,

5.
Verkaufsförderung,

6.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft;

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationen

1.
Kaufmännische Geschäftsprozesse in der Automatenwirtschaft oder

2.
Installation und Inbetriebnahme von Automaten sowie zwei der folgenden Wahlqualifikationen:

3.
Marketing,

4.
Personalwirtschaft,

5.
Instandhaltung von Automaten,

6.
Informations- und Kommunikationstechnik für Automaten;

Abschnitt C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssicherung,

6.
Unternehmerisches Handeln.



 

Zitierungen von § 5 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AutomAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AutomAusbErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 AutomAusbErprobV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automatenservice
... 4 1 Automatenservice (§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art ihrer ... 2 Technische Kommunikation (§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) a) Informationssysteme nutzen, Software einset- zen, ... anfertigen   4 3 Warenbewirtschaftung (§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) a) automatengerechte Produkte unterscheiden b) Bedarf an ... und Aus- wertungen von Automaten- aufstellplätzen (§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) a) Kassenbestände auslesen und dokumentie- ren, ...   12 5 Verkaufsförderung (§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun- ... Rahmenbedingun- gen für die Automatenwirt- schaft (§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü- ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins- besondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas- tungen im ... Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssicherung (§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5) a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten b) betriebliche ...
Anlage 2 AutomAusbErprobV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau
... 4 1 Automatenservice (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 1) a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art ihrer ... 2 Technische Kommunikation (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 2) a) Informationssysteme nutzen, Software ein- setzen, ... (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 3) a) automatengerechte Produkte unterscheiden b) Bedarf an ... Abrechnungen und Auswertungen von Automatenaufstellplätzen (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 4) a) Kassenbestände auslesen und dokumentie- ren, ... (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 5) a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur ... Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft (§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 6) a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü- ... Geschäftsprozesse in der Automatenwirtschaft (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 1) a) Preise kalkulieren und gestalten, Reparatur- und ... und Inbetriebnahme von Automaten (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 2) a) Bauteile und Werkstoffe, insbesondere aus Kunststoff ...     24 3 Marketing (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 3) a) Standort- und Marktanalysen durchführen b) ... (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 4) a) Personalplanung durchführen b) Instrumente der ... von Automaten (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 5) a) mechatronische Verschleißteile austauschen b) ... und Kommunikationstechnik für Automaten (§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 6) a) Softwarekomponenten auswählen, installie- ren, ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins- besondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas- tungen im ... Arbeitsorganisation, Kommunikation, Qualitätssicherung (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 5) a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten b) betriebliche ... Handeln (§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 6) a) Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und ...