Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
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Anlage 1 - Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft (AutomAusbErprobV k.a.Abk.)

V. v. 08.01.2008 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.04.2013 BGBl. I S. 656
Geltung ab 01.08.2008 bis 31.07.2015; FNA: 806-22-2-4 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automatenservice


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
12
1234
1 Automatenservice
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)
a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art
ihrer Dienstleistung unterscheiden
b) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungs-
mittel übernehmen
c) Waren übernehmen, auf Vollständigkeit, Voll-
zähligkeit und Unversehrtheit kontrollieren
d) Füllstände prüfen, Automaten bedarfsgerecht
befüllen und leeren
e) Sicht- und Funktionskontrolle an Automaten
durchführen
f) Handbücher und Bedienungshinweise nutzen
g) Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchfüh-
ren
18 
h) Störungen, Qualitätsmängel und deren Ursa-
chen erkennen, vor Ort beheben und doku-
mentieren
i) Maßnahmen zum Manipulationsschutz ergrei-
fen
j) Explosionszeichnungen, Funktions-, Aufbau-
und Anschlusspläne sowie Blockschaltbilder
lesen und anwenden
k) Verschleißteile erneuern, mechanische Bau-
gruppen und Bauteile austauschen
l) betriebsfertige Automaten aufstellen und mit
vorhandenen Anschlüssen verbinden
m) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Auf-
stellplatz der Automaten ergreifen
n) Kunden die Funktion von Automaten erklären
und sie in die Bedienung einweisen
 19
2 Technische Kommunikation
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)
a) Informationssysteme nutzen, Software einset-
zen, Peripheriegeräte anschließen, Daten ein-
geben, sichern und pflegen
b) Regelungen zum Datenschutz und zur Daten-
sicherheit einhalten
3 
c) digitale und analoge Prüf- und Messdaten
lesen und auswerten
d) Protokolle und Berichte anfertigen
 4
3Warenbewirtschaftung
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3)
a) automatengerechte Produkte unterscheiden
b) Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln
und nach Verwendungszwecken zusammen-
stellen
c) Warenbestände und Warenzustand prüfen,
Ablauffristen berücksichtigen, Fehlbestände
ergänzen
d) Waren und Ersatzteile lagern, abrufen und
rückführen
14 
4 Abrechnungen und Aus-
wertungen von Automaten-
aufstellplätzen
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)
a) Kassenbestände auslesen und dokumentie-
ren, Zahlungsmittel prüfen, Soll-Ist-Vergleich
durchführen
6 
b) Automatenabrechnungen und Kassenab-
schlüsse durchführen
c) Geldbewegungen dokumentieren
d) Statistiken und betriebliche Kennziffern aus-
werten
e) Automateneinsätze bewerten, Nachkalkulatio-
nen durchführen, Schlussfolgerungen ableiten
und Optimierungen vorschlagen
 12
5Verkaufsförderung
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)
a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun-
dengewinnung umsetzen
b) über Leistungsangebote informieren, Kunden-
wünsche ermitteln
c) Verbesserungen des Leistungsangebotes vor-
schlagen
d) Informations- und Beratungsgespräche führen
e) Beschwerden und Reklamationen entgegen-
nehmen und bearbeiten
f) Werbeaktionen umsetzen
 10
6 Rechtliche Rahmenbedingun-
gen für die Automatenwirt-
schaft
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)
a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü-
tungsvorschriften umsetzen
b) Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestim-
mungen kontrollieren
c) Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmungen
kontrollieren
d) datenschutzrechtliche Bestimmungen beach-
ten
5 
e) gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften
beachten
f) bau-, straßen- und wegerechtliche Vorschrif-
ten bei der Automatenaufstellung einhalten
 3


Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen
im Ausbildungsjahr
12
1234
1Berufsbildung, Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins-
besondere Abschluss, Dauer und Beendi-
gung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung
nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen-
nen
e) wesentliche Bestimmungen der für den aus-
bildenden Betrieb geltenden Tarifverträge
nennen
während
der gesamten
Ausbildungszeit
zu vermitteln
2Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden
Betriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie-
bes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz
und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes
und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsor-
ganisationen, Berufsvertretungen und Ge-
werkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs- oder personalvertre-
tungsrechtlichen Organe des ausbildenden
Betriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit
am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen
zu ihrer Vermeidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall-
verhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben
sowie erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut-
zes anwenden; Verhaltensweisen bei Brän-
den beschreiben und Maßnahmen der
Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas-
tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra-
gen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den
Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
Umweltschutz an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege-
lungen des Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um-
weltschonenden Energie- und Materialver-
wendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien ei-
ner umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsorganisation,
Kommunikation,
Qualitätssicherung
(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5)
a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
b) betriebliche Prozessabläufe beurteilen und
planen
c) Termine planen und kontrollieren
d) Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich
analysieren und Maßnahmen zur Verbesse-
rung einleiten
e) Fehler und Qualitätsmängel feststellen und
Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
6 
f) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln
systematisch suchen, beseitigen und doku-
mentieren
g) Kommunikationstechniken anwenden
h) Standardsoftware anwenden, Daten einge-
ben, sichern und pflegen
i) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
 4


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Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AutomAusbErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AutomAusbErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AutomAusbErprobV Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
... Fachkraft für Automatenservice sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1 ), für den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau die im Ausbildungsrahmenplan ...
§ 7 AutomAusbErprobV Zwischenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...


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