Die
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung vom
17. März 1994 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel
4 der Verordnung vom
11. September 2006 (BGBl. I S. 2130), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe zu § 35 werden folgende Angaben eingefügt:
Zu § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung
§ 35a Kleinbetragsregelung".
- b)
- Vor der Angabe zu § 43 wird die Zwischenüberschrift Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung" eingefügt.
- 2.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird das Wort Herstellungsbetriebes" durch das Wort Herstellungsbetriebs" ersetzt.
- b)
- Satz 3 wird wie folgt gefasst:
Sonstige Veränderungen, insbesondere Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Inhaber des Herstellungsbetriebs dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen."
- 3.
- In § 25 Abs. 7 wird die Angabe Absätze 1 bis 3" durch die Angabe Absätze 1 bis 4" ersetzt.
- 4.
- In § 26 Abs. 4 wird das Wort Steuerlager" durch das Wort Schaumweinlager" ersetzt.
- 5.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
- In Absatz 6 Satz 1 wird nach dem Wort Betriebsverhältnisse" das Wort schriftlich" eingefügt und Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Das Gleiche gilt für Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung oder die Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens."
- c)
- In Absatz 9 Satz 3 wird die Angabe Absatz 3 Satz 1 und 3" durch die Angabe Absatz 3 Satz 1 und 2" ersetzt.
- 6.
- Nach § 35 werden die Zwischenüberschrift Zu § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung" und nachfolgender § 35a eingefügt:
§ 35a Kleinbetragsregelung
Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung mindestens 10 Euro beträgt."
- 7.
- In § 36 wird die Zahl 35" durch die Angabe 35a" ersetzt.
- 8.
- § 41 Abs. 2 Satz 2 wird aufgehoben.
- 9.
- Vor § 43 wird die Zwischenüberschrift Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung" eingefügt.
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262