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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (GenTGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 01.04.2008 BGBl. I S. 499, 919 (Nr. 12); Geltung ab 05.04.2008, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 4 Neubekanntmachungen


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut des Gentechnikgesetzes, des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung in der ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderung durch dieses Gesetz an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 GenTGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenTGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 GenTGuaÄndG Inkrafttreten (vom 31.05.2008)
... Bundesregierung der Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 19 der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und ...