Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.12.2008 aufgehoben

§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2006 (2. FinAusglG2006DV k.a.Abk.)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 20. Mai 2008 1. FinAusglG2006DV 2. FinAusglG2005DV

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2006 vom 15. Februar 2006 (BGBl. I S. 424) sowie die Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2005 vom 23. Februar 2007 (BGBl. I S. 213) außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Mai 2008.



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