Der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin wird nach §
25 Abs. 1 Satz 1 der
Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 38, Friseure, der Anlage A der
Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
V. v. 30.04.2021 BGBl. I S. 861