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Anordnung zur Änderung der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung (ZustAOVersÄndAO k.a.Abk.)

A. v. 23.05.2008 BGBl. I S. 973 (Nr. 22); Geltung ab 01.01.2008
|

I.


I. ändert mWv. 1. Januar 2008 ZustAO Vers A., B., C., D., E., Anlage 1, Anlage 2

Im Einverständnis und mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern wird die BMF-Zuständigkeitsanordnung – Versorgung vom 27. Januar 2000 (BGBl. I S. 1213), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 13. August 2007 (BGBl. I S. 2150), wie folgt geändert:

1.
Buchstabe A Ziffer I Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde für Versorgungsempfänger, deren Versorgung auf einem Beamtenverhältnis zum Bund, auf einem Richterverhältnis zum Bund oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht, wird im in der Anlage 1 näher bezeichneten Umfang auf die Service-Center der Bundesfinanzdirektionen entsprechend Anlage 2 (im Weiteren Service-Center genannt) übertragen. Entsprechendes gilt für den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler sowie die Bundesminister und die Parlamentarischen Staatssekretäre."

2.
Buchstabe A Ziffer I Nr. 10 wird gestrichen.

3.
In Buchstabe A Ziffer I wird am Ende folgender neuer Absatz aufgenommen:

„Die Geltendmachung von gemäß § 87a des Bundesbeamtengesetzes auf den Dienstherrn übergegangenen gesetzlichen Schadenersatzansprüchen aus Unfällen der Versorgungsempfänger ist Aufgabe der Rechtsreferate der Bundesfinanzdirektionen, soweit diese Aufgabe nicht durch spezielle Verwaltungsvereinbarungen einem Service-Center zugeordnet ist."

4.
Buchstabe A Ziffer II wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 1 werden im Absatz 1 die Wörter „der in der Anlage 2 bezeichneten Oberfinanzdirektion" gestrichen.

b)
Nr. 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„Sind mehrere Personen (Witwen, Waisen, geschiedene Ehegatten, Verwandte der aufsteigenden Linie) zum Bezug von Hinterbliebenenversorgung berechtigt, ist für die Erstfestsetzung das Service-Center örtlich zuständig, welches auch für den verstorbenen Versorgungsberechtigten örtlich zuständig war. Die örtliche Zuständigkeit für alle weiteren Festsetzungen und Regelungen richtet sich für diesen Personenkreis nach dem Hauptwohnsitz der witwengeldberechtigten Person. Ist keine witwengeldberechtigte Person vorhanden, bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz der jüngsten Person mit Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung."

c)
In Nr. 2 werden die Wörter „Oberfinanzdirektion Köln" jeweils ersetzt durch die Wörter „Bundesfinanzdirektion West".

5.
In Buchstabe A Ziffer III Nr. 2 wird das Wort „Oberfinanzdirektionen" ersetzt durch das Wort „Service-Center".

6.
Buchstabe A Ziffer III Nr. 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Soweit die Versorgung erstmals von der obersten Dienstbehörde festgesetzt wird und die weitere Versorgungsfestsetzung den Service-Centern obliegt, übersendet die oberste Dienstbehörde dem Service-Center, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Hauptwohnsitz des Versorgungsempfängers befindet, den Pensionsfestsetzungsbescheid zusammen mit den Personalakten, mindestens aber mit den für die Rechnungsprüfung erforderlichen Personalunterlagen. In Dienstunfallangelegenheiten sind alle dienstunfallrechtlich relevanten Unterlagen mit zu übergeben. Über einen bestehenden Schadenersatzanspruch ist das Rechtsreferat der jeweils zuständigen Bundesfinanzdirektion bei Übergabe des Versorgungsfalls zu informieren. Eine Kopie der ggf. bereits vorhandenen Akte über die Bearbeitung des Schadenersatzanspruchs ist zum Zeitpunkt der Übergabe der Personalakten an das Service-Center dem Rechtsreferat zu übersenden."

7.
Buchstabe B Ziffer I wird wie folgt neu gefasst:

„Die Service-Center sind in dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Umfang zuständig für die

1.
Erteilung von Auskünften an die Familiengerichte gemäß § 53b Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über

– Beamte, deren erste Festsetzung der Versorgungsbezüge und

-
Ruhestandsbeamte und frühere Beamte, deren weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge den Service-Centern obliegt,

2.
Berechnung und Festsetzung des Kapitalbetrages gemäß § 58 des Beamtenversorgungsgesetzes für

-
Beamte, deren erste Festsetzung der Versorgungsbezüge den Service-Centern oder den obersten Dienstbehörden und

-
Ruhestandsbeamte, deren weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge den Service-Centern obliegt,

3.
Erstattung von Aufwendungen der Versicherungsträger gemäß § 225 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, auf Grund der Begründung von Rentenanwartschaften zu Lasten von

-
Beamten, deren erste Festsetzung der Versorgungsbezüge den Service-Centern oder den obersten Dienstbehörden obliegt,

-
früheren Beamten sowie zwischenzeitlich verstorbenen Beamten oder verstorbenen früheren Beamten, deren erste oder weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge den Service-Centern oblegen hätte, wenn die Beamten in den Ruhestand getreten wären oder wenn die Service-Center für deren Hinterbliebene zuständig sind,

-
Ruhestandsbeamten und zwischenzeitlich verstorbenen Ruhestandsbeamten, soweit die erste oder die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge den Service-Centern obliegt oder oblegen hat oder wenn die Service-Center für deren Hinterbliebene zuständig sind."

8.
Buchstabe B Ziffer II wird wie folgt neu gefasst:

„1. Für Beamte und frühere Beamte ist das Service-Center örtlich zuständig, in dessen Bereich der Beamte

-
seinen dienstlichen Wohnsitz hat oder

-
zuletzt seinen dienstlichen Wohnsitz hatte, wenn er aus dem Beamtenverhältnis ohne Versorgung ausgeschieden oder verstorben ist und keine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden sind.

2.
Für Ruhestandsbeamte und verstorbene Ruhestandsbeamte ohne Hinterbliebene ist das Service-Center örtlich zuständig, in dessen Bereich der Hauptwohnsitz des Betreffenden liegt oder lag.

3.
Für verstorbene Beamte, frühere Beamte und Ruhestandsbeamte, bei denen jeweils Hinterbliebene mit Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung vorhanden sind, ist das Service-Center örtlich zuständig, in dessen Bereich der Hauptwohnsitz der witwengeldberechtigten Person liegt oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, das Service-Center, in dessen Bereich die jüngste anspruchsberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat.

Liegt der maßgebliche Hauptwohnsitz des unter Nummer 2 und 3 aufgeführten Personenkreises im Ausland, ist das Service-Center der Bundesfinanzdirektion West zuständig.

Ändert sich die örtliche Zuständigkeit, ist dies in den Fällen der Erstattungen von Aufwendungen gemäß § 225 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch dem Versicherungsträger von dem nunmehr zuständigen Service-Center mitzuteilen."

9.
In Buchstabe B Ziffer III wird das Wort „Oberfinanzdirektionen" ersetzt durch das Wort „Service-Center".

10.
In Buchstabe C Ziffer I wird der Textabschnitt „Die Oberfinanzdirektionen sind in dem sich aus der Anlage ergebenden Rahmen zuständig für die" ersetzt durch „Die Service-Center sind in dem sich aus der Anlage 1 ergebenden Umfang zuständig für die".

11.
Buchstabe C Ziffer I Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Erstattung von Versorgungslasten nach Maßgabe des § 107c des Beamtenversorgungsgesetzes, wenn ein Ruhestandsbeamter des Bundes oder ein Richter des Bundes im Ruhestand in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn im Beitrittsgebiet berufen wurde und die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge einem Service-Center nach Maßgabe des Buchstabens A dieser Zuständigkeitsanordnung obliegt."

12.
In Buchstabe C Ziffer II Nr. 1 werden die Wörter „derjenigen Oberfinanzdirektion" gestrichen und das Wort „der" nach dem Komma durch das Wort „dem" ersetzt.

13.
Buchstabe C Ziffer II Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Beim Wechsel von Bundesbeamten zu anderen Dienstherrn ist für die Erfüllung der Erstattungsanforderungen der aufnehmenden Dienstherrn an den Bund nach § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes das Service-Center der Bundesfinanzdirektion West zentral zuständig, wenn den Erstattungsforderungen Dienstzeiten beim Bund zugrunde liegen und ohne den Wechsel zu anderen Dienstherrn ein Service-Center zuständig wäre, dem nach Buchstabe A dieser Zuständigkeitsanordnung die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge oblegen hätte."

14.
In Buchstabe C Ziffer II Nr. 3 werden die Wörter „derjenigen Oberfinanzdirektion" gestrichen und das Wort „die" nach dem Komma durch das Wort „das" ersetzt.

15.
In Buchstabe C Ziffer II Nr. 4 werden die Wörter „der für den Sitz der anfordernden Landesbehörde zuständigen Oberfinanzdirektion" ersetzt durch die Wörter „dem für den Sitz der anfordernden Landesbehörde zuständigen Service-Center".

16.
In Buchstabe C Ziffer III werden die Wörter „von der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion" jeweils ersetzt durch die Wörter „vom örtlich zuständigen Service-Center".

17.
In Buchstabe D Ziffer I werden die Wörter „der in der Anlage 2 bezeichneten Oberfinanzdirektionen" gestrichen.

18.
In Buchstabe D Ziffer II wird das Wort „Oberfinanzdirektionen" ersetzt durch das Wort „Service-Centern".

19.
In Buchstabe E Ziffern I und II wird das Wort „Oberfinanzdirektionen" jeweils ersetzt durch das Wort „Service-Center".

20.
In Anlage 1 wird die Ziffer 7.4 Spalte 1-7 gestrichen.

21.
In Anlage 1 werden

a)
die Wörter „Oberfinanzdirektion/Oberfinanzdirektionen" gestrichen und

b)
in Spalte 5, ausgenommen Ziffer 9.3 und 12.3, das Wort „Service-Center" ersetzt durch das Wort „Bundesfinanzdirektionen".


II.



Die vorgenannten Änderungen der Anlage 1 zur BMF-Zuständigkeitsanordnung – Versorgung sind in der nachstehenden Tabelle eingearbeitet. Wegen der Übersichtlichkeit wird diese Tabelle neu bekannt gegeben.

Die Anlage 2 zur BMF-Zuständigkeitsanordnung –Versorgung, zuletzt geändert durch die Anordnung vom 13. August 2007 (BGBl. I S. 2150), wird neu bekannt gegeben.


III.



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.


Anlage 1



Versorgungsempfänger
aus dem Dienstbereich
Versorgungsbezüge Versorgungs-
lastenteilung
nach den
§§ 107b und 107c
des Beamten-
versorgungsgesetzes
Versorgungs-
ausgleich
Schadenersatz-
ansprüche
gemäß § 87a des
Bundesbeamten-
gesetzes
Widersprüche Klagen
Erste Festsetzung
(auch bei Versetzung
in den einstweiligen
Ruhestand
nach § 36 des Bundes-
Beamtengesetzes)
und Vorweg-
entscheidung
Weitere
Festsetzungen
(auch nach
Ablauf der Zeit
nach § 14 Abs. 6
des Beamten-
versorgungsgesetzes)
einschließlich Anwen-
dung von Kürzungs-,
Anrechnungs- und
Ruhensvorschriften
12a2b34567
1.
Bundespräsidialamt
BundespräsidialamtService-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
2.
Verwaltung
des Deutschen
Bundestages
Verwaltung
des Deutschen
Bundestages
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
3.
Verwaltung
des Bundesrates
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
4.
Bundes-
verfassungsgericht
Bundesverfassungs-
gericht
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesverfas-
sungsgericht
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
5.
Bundeskanzleramt
BundeskanzleramtService-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
5.1
Angehörige des
Bundesnachrichten-
dienstes
BundeskanzleramtService-CenterBundeskanzleramtAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
BundeskanzleramtService-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
6.
Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
7.
Bundesministerium
des Innern
       
7.1
Angehörige des
Ministeriums
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
7.2
Leiter der Dienststellen
im Geschäftsbereich
des BMI
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
7.3
Angehörige der
Dienststellen im
Geschäftsbereich
des BMI
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
8.
Bundesministerium
der Justiz
       
8.1
Angehörige des
Ministeriums
Bundesamt
für Justiz
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
8.2
Zum Dienstbereich des
Ministeriums gehörende
Gerichte und Behörden:
       
- Präsidenten und Leiter Bundesamt
für Justiz
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
- sonstige Angehörige Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
9.
Bundesministerium
der Finanzen
       
9.1
Angehörige des Ministe-
riums, Geschäftsführer
und Stellvertreter der
Unfallkasse Post und
Telekom, Kurator der
Museumsstiftung Post
und Telekommunikation
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
9.2
Angehörige nachgeord-
neter Dienststellen im
Geschäftsbereich des
BMF einschließlich
Unfallkasse Post und
Telekom, der Museums-
stiftung Post und Tele-
kommunikation und der
Bundesdruckerei
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
9.3
Bundesanstalt für
Finanzdienst-
leistungsaufsicht
Service-Center Köln Service-Center Köln Service-Center
Köln
Service-Center
Köln
Service-Center
Köln
Service-Center Köln Service-Center Köln
9.4
Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
10.
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Technologie
       
10.1
Angehörige des
Ministeriums
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Technologie
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
10.2
Angehörige nachge-
ordneter Dienststellen
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
11.
Bundesministerium
für Ernährung,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
       
11.1
Angehörige des
Ministeriums
Bundesministerium
für Ernährung,
Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
11.2
Angehörige der
Dienststellen im
Geschäftsbereich
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
12.
Bundesministerium
für Arbeit und
Soziales
       
12.1
Angehörige des
Ministeriums
Bundesministerium
für Arbeit und
Soziales
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
12.2
Angehörige
nachgeordneter
Dienststellen
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
12.3
Unfallkasse des Bundes
Service-Center Köln Service-Center Köln Service-Center Köln Service-Center Köln Service-Center Köln Service-Center Köln Service-Center Köln
13.
Bundesministerium
für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
       
13.1
Angehörige des
Ministeriums
Bundesministerium
für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
13.2
Angehörige nach-
geordneter Dienststellen
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
14.
Bundesministerium
für Gesundheit
       
14.1
Angehörige des
Ministeriums
Bundesministerium
für Gesundheit
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
14.2
Angehörige nach-
geordneter Dienststellen
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
15.
Bundesministerium
für Bildung und
Forschung
       
15.1
Angehörige des
Ministeriums
Bundesministerium
für Bildung und
Forschung
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
15.2
Angehörige des
Bundesinstituts für
Berufsbildung *)
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
---
*) Hierzu gehören auch die Versorgungsempfänger aus dem Dienstbereich des ehemaligen Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung.
15.3
Angehörige des
Deutschen Histo-
rischen Instituts
Paris, des Deutschen
Historischen In-
stituts Rom, des
kunsthistorischen
Instituts Florenz
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
16.
Bundesministerium
für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
und Entwicklung
Bundesministerium
für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
und Entwicklung
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
17.
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
       
17.1
Angehörige des
Ministeriums sowie
Leiter von unmittel-
bar nachgeordneten
Dienststellen
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
17.2
Angehörige nach-
geordneter Dienststellen
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
18.
Presse- und
Informationsamt der
Bundesregierung
Presse- und Infor-
mationsamt der
Bundesregierung
Service-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
19.
Beauftragter der
Bundesregierung für
Kultur und Medien
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
19.1
Angehörige nachge-
ordneter Dienststellen
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
19.2
Bundesanstalt
Deutsche Nationalbiblio-
thek, Stiftung Preußi-
scher Kulturbesitz,
Stiftung Haus der
Geschichte der Bun-
desrepublik Deutschland,
Stiftung Bundespräsident
Theodor-Heuss-Haus,
Bundeskanzler-Willy-
Brandt-Stiftung, Otto-
von-Bismarck-Stiftung,
Stiftung Jüdisches
Museum Berlin
Service-CenterService-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
20.
Bundesrechnungshof
BundesrechnungshofService-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-Center, soweit
Bescheid erlassen oder
abgelehnt
Service-Center, soweit für
den Erlass des Wider-
spruchsbescheids zuständig
20.1
Prüfungsämter
des Bundes
BundesrechnungshofService-CenterService-CenterAktive: wie 2a
Versorgungs-
empfänger:
Service-Center
Bundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
21.
Ehemaliges Bundes-
ministerium für
Raumordnung, Bau-
wesen und Städtebau *)
       
---
*) Für die Angehörigen des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen, die ab dem 1. Januar 1999 in den Ruhestand getreten oder versetzt worden sind, und aktuell für die Angehörigen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist die Wasser- und Schifffahrtsdirektion West für die beamtenrechtliche Versorgung zuständig.
21.1
Angehörige des
Ministeriums und der
nachgeordneten Dienst-
stellen, die bis zum
31. Dezember 1998
in den Ruhestand
getreten oder
versetzt worden sind
-Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
22.
Ehemaliges Bundes-
ministerium für
Angelegenheiten
des Bundesrates
und der Länder
-Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
23.
Ehemaliges Bundes-
schatzministerium
-Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
24.
Ehemaliges Bundes-
ministerium für die
Angelegenheiten
des Bundesvertei-
digungsrates
-Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
25.
Ehemaliges Bundes-
ministerium für
besondere Aufgaben
_Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
26.
Ehemaliges Bundes-
ministerium für inner-
deutsche Beziehungen
-Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
27.
Ehemaliges Bundes-
ministerium für Post
und Telekommunikation
-Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center
28.
Ehemaliges Bundes-
ministerium für
Arbeit und Sozial-
ordnung
-Service-CenterService-CenterService-CenterBundesfinanz-
direktionen
Service-CenterService-Center



Anlage 2



BundesfinanzdirektionVersorgungssachbearbeitungÖrtlicher Zuständigkeitsbereich
(Land)
Mitte
Großbeerenstraße 341 - 345
14480 Potsdam
(Postfach 90 02 65,
14438 Potsdam)
Telefon: 0331 6461-0
Fax: 0331 6461-400
E-Mail: poststelle@ofdcb-p.bfinv.de
Bundesfinanzdirektion Mitte
Service-Center Süd-Ost
Carusufer 3 - 5
01099 Dresden
(Postfach 10 07 61, 01077 Dresden)
Telefon: 0351 8004-0
Fax: 0351 8004-331
E-Mail: poststelle@ofdcdd-sc.bfinv.de
Bayern, Berlin, Brandenburg,
Sachsen, Thüringen
Nord
Rödingsmarkt 2
20459 Hamburg
(Postfach 11 32 44,
20432 Hamburg)
Telefon: 040 42820-0
Fax: 040 42820-2547
E-Mail: poststelle@ofdhh.bfinv.de
Bundesfinanzdirektion Nord
Service-Center Rostock
Wallstraße 2
18055 Rostock
Telefon: 0381 4445-0
Fax: 0381 4445-2920
E-Mail: poststelle@ofdhro.bfinv.de
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein
Südwest
Wiesenstraße 32
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
(Postfach 10 07 64,
67407 Neustadt a.d. Weinstraße)
Telefon: 06321 894-0
Fax: 06321 894-930
E-Mail: poststelle@ofdko-nw.bfinv.de
Bundesfinanzdirektion Südwest
Service-Center ZEFIR
Saarbrücken
Präsident-Baltz-Straße 5
66119 Saarbrücken
(Postfach 10 22 45,
66022 Saarbrücken)
Telefon: 0681 501-00
Fax: 0681 501-6640
E-Mail: poststelle@ofdko-sb.bfinv.de
Baden-Württemberg, Hessen,
Rheinland-Pfalz, Saarland
West
Post-/Hausanschrift:
Wörthstraße 1 - 3
50668 Köln
Telefon: 0221 22255-0
Fax: 0221 22255-3981
E-Mail: poststelle@ofdk.bfinv.de
Bundesfinanzdirektion West
Service-Center Köln (Versorgung)
Hausanschrift:
Neusser Straße 159
50733 Köln
Postanschrift:
Wörthstraße 1 - 3
50668 Köln
Telefon: 0221 37993-0
Fax: 0221 37993-721
E-Mail: poststelle@ofdk-sc.bfinv.de
Nordrhein-Westfalen
nachrichtlich:
WSD West Münster
Cheruskerring 11
48147 Münster
Telefon: 0251 2708-0
Fax: 0251 2708-115
E-Mail: poststelle@wsd-w.wsv.de
 unabhängig vom Wohnort:
a) Angehörige des Bundesmi-
nisteriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung und
der nachgeordneten Dienst-
stellen
b) Angehörige des ehemaligen
Bundesministeriums für Bau-
wesen, Raumordnung und
Städtebau und der nachge-
ordneten Dienststellen, deren
Ruhestand ab 1. Januar 1999
begann