Änderung Artikel 4 Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften vom 20.09.2012

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.09.2012 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.09.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.09.2012 BGBl. I S. 2017
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2008 in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 1 tritt mit Ablauf des 30. September 2012 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) (aufgehoben)




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