Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2020 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung zu § 82 des Bundesdisziplinargesetzes (BDG82V k.a.Abk.)

V. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2004 (Nr. 47); aufgehoben durch § 4 V. v. 24.06.2020 BGBl. I S. 1517
Geltung ab 01.03.2008; FNA: 2031-4-28 Disziplinarrecht
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§ 4


§ 4 ändert mWv. 1. März 2008 BDG§82V

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zu § 82 des Bundesdisziplinargesetzes vom 31. Januar 2002 (BGBl. I S. 576), geändert durch Artikel 66 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), außer Kraft.



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