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Artikel 20 - Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes


Artikel 20 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2008 SCEAG § 17, § 18, § 22, § 23, § 24, § 36

Das SCE-Ausführungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911), geändert durch Artikel 12 Abs. 11a des Gesetzes vom 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 24 wie folgt gefasst:

„§ 24 (weggefallen)".

2.
§ 17 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„In der Anmeldung sind Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der geschäftsführenden Direktoren anzugeben."

3.
In § 18 Abs. 4 Satz 2 werden nach dem Wort „Genossenschaft" die Wörter „hat der Verwaltungsrat den Insolvenzantrag nach § 15a Abs. 1 der Insolvenzordnung zu stellen; zudem" eingefügt.

4.
In § 22 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „§ 99 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 98" ersetzt.

5.
§ 23 wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Hat eine Europäische Genossenschaft keine geschäftsführenden Direktoren (Führungslosigkeit), wird die Europäische Genossenschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch den Verwaltungsrat vertreten."

b)
In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Direktor" die Wörter „oder im Fall des Absatzes 1 Satz 2 gegenüber einem Mitglied des Verwaltungsrats" eingefügt.

6.
§ 24 wird aufgehoben.

7.
In § 36 Abs. 1 Satz 1 werden nach der Angabe „151 des Genossenschaftsgesetzes," die Wörter „des § 15a Abs. 4 und 5 der Insolvenzordnung," eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 20 MoMiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 MoMiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MoMiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 66 FGG-RG Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
... vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026), wird wie folgt geändert: 1. ...