Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (SchfNG k.a.Abk.)

G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Geltung ab 29.11.2008, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. November 2008 SchfV mWv. 1. Januar 2013 SchfG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vom 19. Dezember 1969 (BGBl. I S. 2363), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 27 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), tritt am Tag nach der Verkündung*) außer Kraft.

(3) In Artikel 1 treten die §§ 8 bis 12, 14 bis 16, 18, 20, 21, 27 bis 47 und 49 bis 51 am 1. Januar 2013 in Kraft.

(4) Das Schornsteinfegergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071), zuletzt geändert durch Artikel 2 dieses Gesetzes, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.



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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. November 2008.


Text in der Fassung des Artikels 3 Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes G. v. 28. März 2009 BGBl. I S. 643 m.W.v. 2. April 2009

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Frühere Fassungen von Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.04.2009Artikel 3 Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
vom 28.03.2009 BGBl. I S. 643

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 SchfNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Artikel 3 3. EnEGÄndG Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... geändert: 1. In Artikel 2 wird Nummer 22 gestrichen. 2. In Artikel 4 Abs. 3 werden die Wörter „und in Artikel 2 tritt Nummer 22" ...


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