(1) Die Zollbehörden wirken mit bei der Überwachung
- 1.
- der Einfuhr und Ausfuhr von Katzen- oder Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, und
- 2.
- der Einfuhr von Robbenerzeugnissen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Behörden können
- 1.
- Sendungen einschließlich der Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel von
- a)
- Katzen- oder Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, bei der Einfuhr und Ausfuhr und
- b)
- Robbenerzeugnissen bei der Einfuhr
zur Überwachung anhalten,
- 2.
- den Verdacht eines Verstoßes gegen Vorschriften
- a)
- der in § 1 bezeichneten Rechtsakte,
- b)
- dieses Gesetzes oder
- c)
- der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen,
der sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Absatz 1 ergibt, den nach § 1 jeweils zuständigen Behörden mitteilen, und
- 3.
- in den Fällen eines Verdachts nach Nummer 2 anordnen, dass Sendungen mit in Nummer 1 bezeichneten Produkten oder Erzeugnissen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten der nach § 1 jeweils zuständigen Behörde vorgelegt werden.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1160
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 2 FuttMuTierSchRÄndG Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ... 8. Die bisherigen §§ 3 und 4 werden die §§ 5 und 6 . 9. In dem neuen § 6 Absatz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „Aufgaben" ... Die bisherigen §§ 3 und 4 werden die §§ 5 und 6. 9. In dem neuen § 6 Absatz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „Aufgaben" die Wörter „nach Absatz 1" ... die Wörter „nach Absatz 1" eingefügt. 10. Nach § 6 wird folgende Überschrift eingefügt: „Abschnitt 5 Ermächtigungen, ... wird die Angabe „§ 3" durch die Angabe „§ 5" und die Angabe „ § 6 " durch die Angabe „§ 8" ersetzt. dd) In Nummer 4 wird die Angabe ... die Angabe „§ 8" ersetzt. dd) In Nummer 4 wird die Angabe „ § 6 " durch die Angabe „§ 8" ersetzt. b) In Absatz 3 wird die Angabe ... 1" durch die Wörter „Nummer 1 und 1a" ersetzt. 12. Der bisherige § 6 wird § 8 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt ... b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 4" durch die Angabe „ § 6 " ersetzt. 13. Die bisherigen §§ 7 bis 9 werden die §§ 9 bis ...