Artikel 68 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)

G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Artikel 68 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes


Artikel 68 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 AdWirkG § 2, § 5, § 3

Das Adoptionswirkungsgesetz vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950, 2953), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 20 des Gesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 sowie § 3 Abs. 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „Vormundschaftsgericht" durch das Wort „Familiengericht" ersetzt.

2.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Vormundschaftsgericht" durch das Wort „Familiengericht" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Für die internationale und die örtliche Zuständigkeit gelten die §§ 101 und 187 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend."

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird jeweils das Wort „Vormundschaftsgericht" durch das Wort „Familiengericht" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Wort „Vormundschaftsgericht" durch das Wort „Familiengericht" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Die §§ 167 und 168 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind entsprechend anzuwenden."

d)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „§ 56e Satz 2 und 3 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „§ 197 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird das Wort „sofortige" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 68 FGG-RG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 68 FGG-RG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG-RG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 23.01.2013 BGBl. I S. 101
Artikel 4 EGBGBuaÄndG Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
... Adoptionswirkungsgesetz vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950, 2953), das zuletzt durch Artikel 68 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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