Die
Gefahrstoffverordnung vom
23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758, 3759), zuletzt geändert durch Artikel
2 der Verordnung vom
12. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2382), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:
„§ 16 (weggefallen)".
- b)
- Die Angabe zu Anhang V wird wie folgt gefasst:
„Anhang V (weggefallen)".
- 2.
- In § 8 Abs. 3 wird nach der Angabe „§§ 8 bis" die Angabe „15, 17 und" eingefügt.
- 3.
- In § 9 Abs. 12 wird nach der Angabe „§§ 7 bis" die Angabe „15 sowie 17 bis" eingefügt.
- 4.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 3 wird die Angabe „§ 16 Abs. 3" durch die Wörter „der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.
- bb)
- In Satz 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der in Satz 3 genannten Verordnung" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 Nr. 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 2" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.
- 5.
- § 15 wird wie folgt gefasst:
„§ 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für den Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 1 Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung. Dies gilt auch für Tätigkeiten nach § 3 Abs. 3 sowie für den in § 3 Abs. 5 genannten Personenkreis."
- 6.
- § 16 wird aufgehoben.
- 7.
- § 19 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- b)
- Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
- 8.
- In § 20 Abs. 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§§ 7 bis" die Angabe „15 sowie 17 bis" eingefügt und die Angabe „V" durch die Angabe „IV" ersetzt.
- 9.
- § 21 Abs. 3 Nr. 5 wird aufgehoben.
- 10.
- § 24 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 2 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.
- 11.
- § 25 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 29 wird am Ende das Komma durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- Die Nummern 30 bis 34 werden aufgehoben.
- c)
- Die bisherige Nummer 35 wird Nummer 30.
- 12.
- Der Anhang III wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 Ziffer 4.4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.
- b)
- In Nummer 5 Ziffer 5.3.1 Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3" durch die Wörter „§ 7 Abs. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" ersetzt.
- 13.
- Der Anhang V wird aufgehoben.
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643