Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens (StVGuATPÜÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. Februar 2009 StVG § 6, § 65, § 66 (neu)

Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965), wird wie folgt geändert:

1.
§ 6 Abs. 1 Nr. 14 wird wie folgt gefasst:

„14.
die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte;".

1a.
§ 65 Abs. 10 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Die Fahrerlaubnisbehörden löschen aus ihrem örtlichen Fahrerlaubnisregister spätestens bis zum 31. Dezember 2012 die im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten, nachdem sie sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommenen Einträge überzeugt haben. Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten der Fahrerlaubnisbehörden werden bis zur jeweiligen Übernahme im örtlichen Register gespeichert."

2.
Nach § 65 wird folgender § 66 eingefügt:

„§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen können abweichend von § 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen auch im elektronischen Bundesanzeiger*) verkündet werden. Auf Rechtsverordnungen, die im elektronischen Bundesanzeiger verkündet werden, ist unter Angabe der Stelle ihrer Veröffentlichung und des Tages ihres Inkrafttretens nachrichtlich im Bundesgesetzblatt hinzuweisen."

*)
Amtlicher Hinweis: www.ebundesanzeiger.de

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StVGuATPÜÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVGuATPÜÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.03.2009 BGBl. I S. 734
Eingangsformel 45. StVRÄndV
... vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert, § 6 Absatz 1 Nummer 14 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2009 (BGBl. I S. 150) neugefasst und § 6a Absatz 2 durch Artikel ...

Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2097
Eingangsformel MobHVEVuaÄndV
... vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), § 6 Absatz 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2009 (BGBl. I S. 150), sowie - auf Grund des § 7 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 9 KfzStNGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2009 (BGBl. I S. 150) geändert worden ist, wird wie folgt ...

Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367
Eingangsformel StVO
... cc des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) und § 6 Absatz 1 Nummer 14 durch Artikel 1 Nummer 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2009 (BGBl. I S. 150) geändert worden ist, verordnet das ...