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§ 53 - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
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§ 53 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 53 BBhV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.09.2012Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 08.09.2012 BGBl. I S. 1935

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 53 BBhV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 BBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... 24 Komplextherapie und integrierte Versorgung". b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen)". c) Die ... b) Die Angabe zu § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 (weggefallen)". c) Die Angaben zu den Anlagen werden wie folgt gefasst:  ... Haushaltshilfe der außerhäuslich untergebrachten Person,". 34. § 53 wird aufgehoben. 35. § 58 Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... nach § 56" durch die Wörter „Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a" ersetzt. 4. § 5 wird wie folgt geändert: ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 13.07.2011 BGBl. I S. 1394, 2710
Artikel 1 2. BBhVÄndV
... eingefügt. b) In Absatz 6 werden nach der Angabe „§ 53 Abs. 4 Nr. 2" die Wörter „und Nummer 2a" eingefügt. c) ...