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Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie (BeteilRUVBer k.a.Abk.)

B. v. 24.03.2009 BGBl. I S. 688 (Nr. 17); Geltung ab 25.03.2009

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 25. März 2009 InhKontrollV Anlage, BeteilRUV Artikel 1

Die Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 562) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Anlage zu Artikel 1 ist im Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit" nach den Fußnoten 1 bis 9 am Ende der Formularseite der Satz „Diese Seite ist nicht einzureichen." einzufügen.