Artikel 7 - Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)

Artikel 7 Änderung des Abgeordnetengesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 AbgG § 25a

§ 25a des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:

 
„§ 25a Versorgungsausgleich

(1) Anrechte auf Altersentschädigung werden intern geteilt.


(3) Die Bewertung der Altersentschädigung erfolgt nach § 39 des Versorgungsausgleichsgesetzes (unmittelbare Bewertung)."

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Zitierungen von Artikel 7 VAStrRefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VAStrRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VAStrRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und des Abgeordnetengesetzes
G. v. 23.08.2011 BGBl. I S. 1748, 3141
Artikel 2 PartGuaÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), wird wie folgt geändert: 1. ...


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