Anlage 2 - Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

V. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1292 (Nr. 31); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe § 8; FNA: 7111-1-3 Schornsteinfeger
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Anlage 2 (zu § 5) Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten *)


Anlage 2 hat 5 frühere Fassungen und wird in 7 Vorschriften zitiert

Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 1 (BGBl. I 2013 S. 762)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 2 (BGBl. I 2013 S. 763)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 3 (BGBl. I 2013 S. 764)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 4 (BGBl. I 2013 S. 765)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 5 (BGBl. I 2013 S. 766)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 6 (BGBl. I 2013 S. 767)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 7 (BGBl. I 2013 S. 768)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 8 (BGBl. I 2013 S. 769)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 9 (BGBl. I 2013 S. 770)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 10 (BGBl. I 2013 S. 771)


Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten, Seite 11 (BGBl. I 2013 S. 772)



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*)
Anm. d. Red.: In den Formblattabbildungen nicht konsolidierte Änderungen:

durch Artikel 1 Nummer 7 V. v. 2. Juli 2020 (BGBl. I S. 1544):

a)
In dem „Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" werden in der linken Spalte die Angabe „§ 8 EU/EWR-Handwerk-Verordnung" durch die Angabe „§ 9 EU/EWR-Handwerk-Verordnung" und in der rechten Spalte die Wörter „Unterschrift des Schornsteinfegers" durch die Wörter „Unterschrift des ausführenden Schornsteinfegers" ersetzt.

b)
In der Bescheinigung „Gasförmige Brennstoffe" wird nach der Zeile „Feuerstättenart Art der Anlage" eine neue Zeile mit den Wörtern „Herstellerbescheinigung nach § 6 1. BImSchV () ja () nein" eingefügt.

c)
In der Bescheinigung „Flüssige Brennstoffe" wird unter der Zeile „Überprüfungsergebnis gemäß KÜO" in der rechten Spalte unter der Zeile „Abgasleitung" eine neue Zeile mit den Wörtern „O2-Gehalt im Abgas %" eingefügt.

d)
In der Bescheinigung „Heizkessel für feste Brennstoffe" wird in der rechten Spalte die Angabe „bzw. § 25 Absatz 5" gestrichen.

e)
Die Bescheinigung „Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe" wird wie folgt geändert:

aa)
In der rechten Spalte wird die Angabe „bzw. § 26 Absatz 7" gestrichen.

bb)
Die Zeile „Offener Kamin oder historische Feuerstätte, zugelassen nur für gelegentlichen Betrieb (§ 4 Absatz 4)" wird wie folgt gefasst:

„Offener Kamin, zugelassen nur für gelegentlichen Betrieb (§ 4 Absatz 4), oder historische Feuerstätte (§ 26 Absatz 3 Nummer 5)".


durch Artikel 1 V. v. 26. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4740):

2.
In Anlage 2 wird das „Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" wie folgt geändert:

a)
In der linken unteren Spalte werden vor den Wörtern „Anschrift des Schornsteinfegerbetriebes" die Wörter „Name und" eingefügt.

b)
In der rechten unteren Spalte werden die Angaben „Bestätigung der Ausführung dieser Schornsteinfegerarbeiten", „Datum" und „Unterschrift des Eigentümers/Verwalters" nebst dem zugehörigen Unterschriftsfeld gestrichen.


durch Artikel 5 Nummer 1 G. v. 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280):

 
In Anlage 2 werden die Wörter „Abstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 1)" durch die Wörter „ausreichende Höhe und Firstnähe der Schornsteinmündung (§ 19 Absatz 1 Satz 1 bis 4, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)" und jeweils die Wörter „Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Nummer 2)" durch die Wörter „Abstand zu Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen ausreichend (§ 19 Absatz 1 Satz 5, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)" ersetzt.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung G. v. 16. Oktober 2023 BGBl. 2023 I Nr. 280 m.W.v. 1. Januar 2024

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Frühere Fassungen von Anlage 2 KÜO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
vom 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften
vom 26.10.2021 BGBl. I S. 4740
aktuell vorher 09.07.2020Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
vom 02.07.2020 BGBl. I S. 1544
aktuell vorher 13.04.2013Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
vom 08.04.2013 BGBl. I S. 760
aktuell vorher 18.06.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
vom 14.06.2011 BGBl. I S. 1077
aktuellvor 18.06.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 KÜO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KÜO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KÜO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KÜO Formblätter (vom 01.07.2013)
... und die Bescheinigung nach § 4 Absatz 3 ist ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 zu verwenden. Die Bescheinigung nach § 4 Absatz 3 ist dem Formblatt als Anlage ...
Anlage 2 KÜO (zu § 5) Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten *) (vom 01.01.2024)
...  durch Artikel 1 V. v. 26. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4740): 2. In Anlage 2 wird das „Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" ... durch Artikel 5 Nummer 1 G. v. 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280): In Anlage 2 werden die Wörter „Abstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 5 GEGuaÄndG Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... 2021 (BGBl. I S. 4740) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Anlage 2 werden die Wörter „Abstand der Austrittsöffnung des Schornsteins zum Dach ...

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 760
Artikel 1 KÜOÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... durch die Wörter „Anlage nach Nummer 2.8" ersetzt. 7. Die Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 5) Formblatt zum Nachweis ... ersetzt. 7. Die Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 5) Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten  ...

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
V. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1077
Artikel 1 KÜOuaÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... die Angabe „, insbesondere" eingefügt. 3. Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 5)  ... eingefügt. 3. Die Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 5) [image:2011/2011I1078.gif|Formblatt Anlage 2, Seite 1 (BGBl. I 2011 S. ...

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften
V. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4740
Artikel 1 KÜOuaÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... „6. anlassbezogene Überprüfung nach § 1 Absatz 8,". 2. In Anlage 2 wird das „Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 02.07.2020 BGBl. I S. 1544
Artikel 1 2. KÜOÄndV
... wird das Wort „werden" durch das Wort „wird" ersetzt. 7. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In dem „Formblatt zum Nachweis der ...


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