Artikel
3 Nummer 1 des
Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes vom
25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Buchstabe a wird die Angabe „Nummer 6" durch die Angabe „Nummer 8" ersetzt.
- 2.
- In Buchstabe b wird die Angabe „Nummer 7 Buchstabe c" durch die Angabe „Nummer 9" ersetzt.
- 3.
- In Buchstabe c werden die Wörter „Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 angefügt: „8. durch" " durch die Wörter „Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 10 angefügt: „10. durch" " ersetzt.
- 4.
- Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
- „d)
- In dem Satzteil nach der neuen Nummer 10 wird die Angabe „Nummern 1, 2, 4, 7 und 9" durch die Angabe „Nummern 1, 2, 4, 7, 9 und 10" ersetzt."