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Änderung Anlage RiFlEtikettV vom 01.08.2015

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Anlage RiFlEtikettV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2015 geltenden Fassung
Anlage RiFlEtikettV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.07.2015 BGBl. I S. 1408
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (zu § 8) Gebührenverzeichnis


(Text neue Fassung)

Anlage (aufgehoben)


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Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenrahmen

1. | Genehmigung eines Etikettierungssystems |

- bis zu zwei Marktstufen inklusive Einzelangaben | 450,00 bis 900,00 €

- jede weitere Marktstufe | 150,00 bis 300,00 €

2. | Änderung eines Etikettierungssystems |

- je zusätzlicher Marktstufe | 150,00 bis 300,00 €

- neue Einzelangaben pro Antrag | bis zu 100 EUR

- neue Kontrollstelle bzw. Änderung der Kontrollstelle | 50,00 bis 100,00 €

- Änderung der Spezifikation | 50,00 bis 350,00 €

- umfangreiche schriftliche Anfragen zur Änderung eines Etikettierungssystems oder zu
einer Einzelangabe | bis zu 50,00 €

3. | Anerkennung einer Kontrollstelle
(inklusive Zulassung von bis zu drei Prüfern) | 200,00 bis 450,00 €

Zulassung jedes weiteren Prüfers | 25,00 bis 50,00 €

4. | Überwachung einer Kontrollstelle |

- Basisbetrag pro Prüfung zuzüglich | 150,00 bis 300,00 €

- je angefangenem Prüfungstag | 250,00 bis 500,00 €



 
(heute geltende Fassung)