§ 279f (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenHaushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 279e (weggefallen)". g) Die Angabe zu § 279f wird wie folgt gefasst: „§ 279f (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 279f wird wie folgt gefasst: „§ 279f (weggefallen)". h) Die Angabe zu § 287 wird wie folgt gefasst: ... § 275c wird aufgehoben. 22. § 279e wird aufgehoben. 23. § 279f wird aufgehoben. 24. In § 281a Absatz 4 wird die Angabe „4 und 5" durch ...
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