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Artikel 18 - Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BürgEntlG-KV k.a.Abk.)

Artikel 18 Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes


Artikel 18 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Juli 2009 ZuInvG § 8

In § 8 des Zukunftsinvestitionsgesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 428) wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

 
„Die Verwaltungsvereinbarung regelt auch die konkreten Anforderungen an die Zusätzlichkeit im Sinne von § 3a."



 

Zitierungen von Artikel 18 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 BürgEntlG-KV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BürgEntlG-KV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 671
Artikel 3b StabRuaÄndG Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
... Zukunftsinvestitionsgesetz vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 428), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt ...