Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.02.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 5 - Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)

neugefasst durch B. v. 11.06.1999 BGBl. I S. 1337; aufgehoben durch § 23 V. v. 11.02.2009 BGBl. I S. 375
Geltung ab 01.03.1997; FNA: 7833-3-12 Tierschutz
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Anlage 5 (zu § 34 Abs. 1) Transportplan


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Vordruck siehe BGBl. I 1999 S. 1357)

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Zitierungen von Anlage 5 TierSchTrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 TierSchTrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchTrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 TierSchTrV Verbringen nach einem anderen Mitgliedstaat, Ausfuhr
... Transportplan mitgeführt wird, der die jeweils aktuellen Angaben nach dem Muster der Anlage 5 enthält. Dem Transportplan sind Unterlagen beizufügen, aus denen die Einhaltung der ...


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