Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (2. SVRVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 78 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 86, 466),

-
des § 78 Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist,

-
des § 208 Absatz 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 5 Nummer 2 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, und

-
des § 214 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 146 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist,

verordnet die Bundesregierung:



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed