Artikel 8 - Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (UHaftRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 EGStPO § 13, JGG § 121

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

(2) § 13 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1a dieses Gesetzes geändert worden ist, und § 121 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, treten am 1. Januar 2012 außer Kraft.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 UHaftRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UHaftRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Opferrechtsreformgesetz
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2280
Artikel 7 2. ORRG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2274) geändert worden ist, wird die ...


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