Artikel 14a - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Artikel 14a Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch


Artikel 14a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 EGHGB Artikel 66

In Artikel 66 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geändert worden ist, wird die Angabe „, § 318 Abs. 3" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 14a ARUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14a ARUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ARUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2509
Artikel 4 VorstAG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14a des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, wird folgender ...


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