Artikel 15 - Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WRNG k.a.Abk.)

Artikel 15 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes


Artikel 15 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 UmwRG § 1

In § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, werden die Wörter „Erlaubnisse nach den §§ 2, 7 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit den auf Grund von § 7 Abs. 1 Satz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes erlassenen landesrechtlichen Vorschriften" durch die Wörter „Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 24 vom 29.1.2008, S. 8) verbunden sind," ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 15 Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 WRNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WRNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
B. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 753
Bekanntmachung UmwRGNB
... Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), 3. den am 1. März 2010 in Kraft getretenen Artikel 15 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), 4. den am 18. August 2010 in Kraft ...

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1163
Artikel 11a UmwDLRLUG Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
... des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2816), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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