§ 15 Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis"
Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die für die spätere Aufgabenwahrnehmung notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
interne Verweise§ 20 GtDBwVWehrtechnikVDV Praktische Ausbildung (vom 01.08.2024) ... der kooperierenden Hochschuleinrichtung einen Ausbildungsrahmenplan aufstellt. Die §§ 10 bis 16 gelten entsprechend, sofern die Inhalte nicht bereits in das Bachelorstudium eingeflossen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9075/a164500.htm