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§ 34 - Branntweinsteuerverordnung (BrStV)

Artikel 2 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3280 (Nr. 67); aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 01.04.2010; FNA: 612-7-14 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 34 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung


§ 34 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Werden beim Empfänger im Steuergebiet Abweichungen festgestellt, kann das zuständige Hauptzollamt im Allgemeinen Fehlmengen bis zu 0,5 Prozent als auf Grund der Beschaffenheit der Erzeugnisse als unwiederbringlich verloren gegangen ansehen, sofern es sich nicht um Erzeugnisse in Fertigpackungen handelt.

(2) Geht der Rückschein in den Fällen des § 28 nicht binnen zwei Monaten beim Versender ein, ist dies vom Steuerlagerinhaber als Versender oder vom registrierten Versender unverzüglich dem zuständigen Hauptzollamt (§ 6 Absatz 2) anzuzeigen.

(3) Sind die Erzeugnisse während der Beförderung infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört oder unwiederbringlich verloren gegangen, hat der Beförderer dies dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.

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Zitierungen von § 34 BrStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 BrStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 BrStV Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft (vom 01.07.2011)
... an den Versender im Steuergebiet weitergeleitet. (6) Unbeschadet des § 34 gilt die Eingangsmeldung nach Absatz 1 oder die Ausfuhrmeldung nach Absatz 5 als Nachweis, dass ...
§ 42 BrStV Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten (vom 01.07.2011)
... dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 34 Absatz 1 gilt entsprechend. (2) Sind die Erzeugnisse während der Beförderung ...
§ 67 BrStV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2011)
... 31 Absatz 4 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, 5. entgegen § 34 Absatz 2 oder Absatz 3, § 39 Absatz 1 Satz 1, § 41 Absatz 4 Satz 3, § 42 Absatz 1 ...


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