§ 6a Überprüfung der Erlaubnis
1Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet anlassbezogener Überprüfungsmaßnahmen regelmäßig, ob die Verpflichtungen aus der Erlaubnis nach
§ 5 eingehalten werden.
2Zudem überprüft es regelmäßig, ob der Erlaubnisinhaber die Bedingungen und Voraussetzungen für die Erlaubnis weiterhin erfüllt.
3Die regelmäßigen Überprüfungsmaßnahmen werden innerhalb von drei Jahren nach der letzten Überprüfungsmaßnahme oder der Neuerteilung durchgeführt.
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interne Verweise§ 12 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021) ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (7) Wer als registrierter Empfänger im Einzelfall ...
§ 34 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023) ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Empfänger im ...
§ 34a SchaumwZwStV Zertifizierter Versender (vom 13.02.2023) ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Versender im Einzelfall ...
§ 36 SchaumwZwStV Versandhandel (vom 13.02.2023) ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt, wenn die Erlaubnis ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSechste Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VerbrStÄndV Änderung der Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (vom 09.11.2022) ... c) Nach der Angabe zu § 6 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 6a Überprüfung der Erlaubnis". d) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt ... 221 der Abgabenordnung bleibt unberührt." 9. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Überprüfung der Erlaubnis Das ... 9. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „ § 6a Überprüfung der Erlaubnis Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." f) Absatz 7 wird wie folgt geändert: ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." 17. § 14 wird wie folgt ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Empfänger im Einzelfall nach ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Versender im Einzelfall nach § ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend. Die Erlaubnis des Steuervertreters erlischt, wenn die Erlaubnis des ... die Änderung von Verhältnissen und das Erlöschen der Erlaubnis gelten die §§ 6a , 7 und 8 entsprechend." 47. In § 38b Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 4 ... 54. § 43 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 1 bis 11, 12 bis 32 und 34 bis 41 sind auf Zwischenerzeugnisse nach § 29 des Gesetzes ...
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