Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (3. ZuckPrämVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3556 (Nr. 69); Geltung ab 15.10.2009
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298), der durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. März 2008 (BGBl. I S. 495) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 15. Oktober 2009 ZuckPräm2007V § 1, Anlage 4 (neu), Anlage 5 (neu)

Die Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 27. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3467), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 1 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:

„(4) Der vierte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 4 aufgeteilt.

(5) Der fünfte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3a des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt."

2.
Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt:

„Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten Erhöhungsbetrags auf die Regionen

RegionBetrag in Euro
Baden-Württemberg1.223.559,10
Bayern4.351.637,91
Brandenburg und Berlin 630.239,47
Hessen1.100.681,02
Mecklenburg-Vorpommern1.433.872,36
Niedersachsen und Bremen 6.427.075,41
Nordrhein-Westfalen4.125.351,01
Rheinland-Pfalz1.252.484,88
Saarland72,01
Sachsen946.625,76
Sachsen-Anhalt2.874.000,41
Schleswig-Holstein und Hamburg 743.484,35
Thüringen644.776,32


 
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen

RegionBetrag in Euro
Baden-Württemberg1.588.198,63
Bayern654.760,58
Brandenburg und Berlin 196.727,16
Hessen17.526,85
Mecklenburg-Vorpommern8.825,37
Niedersachsen und Bremen 105.638,71
Nordrhein-Westfalen0,00
Rheinland-Pfalz1.148.699,36
Saarland0,00
Sachsen31.801,87
Sachsen-Anhalt48.027,98
Schleswig-Holstein und Hamburg 145.695,55
Thüringen14.097,94".


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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Oktober 2009.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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