(2) Hinsichtlich der Prüfung für das erste nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahr treten in Anlage
1 Position 4 Nummer 4 jeweils an die Stelle der Wörter „des Handelsbestands" die Wörter „aus Finanzgeschäften".
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Prüfungsberichtsverordnung vom
17. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3690), die zuletzt durch Artikel
8 des Gesetzes vom
30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2479) geändert worden ist, außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. November 2009.