Das Bundesverwaltungsamt arbeitet mit den zuständigen Behörden der Qualifikations- oder Anerkennungsstaaten, den Beratungszentren nach Artikel 57b der
Richtlinie 2005/36/EG sowie mit den einheitlichen Ansprechpartnern nach Artikel 6 der
Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) zusammen und leistet Amtshilfe, um die Anwendung der
Richtlinie 2005/36/EG zu erleichtern.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 11 LBAV Übermittlung personenbezogener Daten (vom 20.08.2021) ... Das Bundesverwaltungsamt stellt den in § 10 genannten Stellen auf Ersuchen die erforderlichen Angaben über die Voraussetzungen der ... zur Verfügung, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, den in § 10 genannten Stellen entsprechende Angaben zu machen. (2) Beantragt eine Beamtin ...
V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 6
Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582