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Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (2. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der MKS-Verordnung


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2009 MKSV § 31a (neu), § 33 (neu), § 33, § 34, § 35

Die MKS-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3573) wird wie folgt geändert:

1.
Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Angabe

„Behördliche Anordnungen 31"

wird folgende Angabe eingefügt:

„Weitergehende Maßnahmen 31a".

b)
Nach der Angabe

„Tierseuchenbekämpfungszentrum 32"

wird folgende Angabe eingefügt:

„Teil 6 Arbeiten mit MKS-Virus

Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus 33".

c)
Die Angabe „Teil 6" wird durch die Angabe „Teil 7" ersetzt.

d)
Die Angaben „§ 33", „§ 34" und „§ 35" werden durch die Angaben „§ 34", „§ 35" und „§ 36" ersetzt.

2.
Nach § 31 wird folgender § 31a eingefügt:

„§ 31a Weitergehende Maßnahmen

Die Befugnis der zuständigen Behörde, bei Feststellung der Maul- und Klauenseuche weitergehende Maßnahmen nach § 79 Absatz 4 in Verbindung mit den §§ 17, 17b Absatz 1 Nummer 4 und den §§ 18 bis 30 des Tierseuchengesetzes anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegenstehen, bleibt unberührt."

3.
Nach Teil 5 wird folgender Teil 6 eingefügt:

„Teil 6 Arbeiten mit MKS-Virus

§ 33 Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus

Laboratorien und Einrichtungen, die

1.
zu Forschungs-, Diagnose- oder Herstellungszwecken mit lebenden MKS-Virus arbeiten, müssen die Anforderungen des Anhangs XII Nummer 1 der Richtlinie 2003/85/EG erfüllen,

2.
diagnostische Untersuchungen mit MKS-Virusgenomen oder MKS-Virusantigen durchführen, müssen die Anforderungen des Anhangs XV Nummer 2 bis 4 und 6 bis 13 der Richtlinie 2003/85/EG erfüllen."

4.
Der bisherige Teil 6 wird neuer Teil 7.

5.
Die bisherigen §§ 33, 34 und 35 werden die neuen §§ 34, 35 und 36.



 

Zitierungen von Artikel 4 Zweite Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der MKS-Verordnung
B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666, 3245, 3526
Bekanntmachung MKSVNB 2017
... 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3573), 2. den am 24. Dezember 2009 in Kraft getretenen Artikel 4 der Verordnung vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939 ), 3. den am 7. Oktober 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 29. ...

Dritte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1954
Artikel 1 3. TierSeuchRÄndV Änderung der MKS-Verordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3573), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939) geändert worden ist, wird wie folgt ...