Das
Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel
8 des Gesetzes vom
16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der § 12 Absatz 2 Nummer 10 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 11 wird angefügt:
- „11.
- die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen. Satz 1 gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind."
- 2.
- In § 28 Absatz 4 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird der abschließende Punkt nach dem Wort „beträgt" durch ein Semikolon ersetzt.
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
G. v. 08.04.2010 BGBl. I S. 386