Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen (MuMBek k.a.Abk.)

B. v. 30.07.2010 BGBl. I S. 1105 (Nr. 40)
Geltung ab 06.08.2010; FNA: 424-2-1-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften

Bekanntmachung



Auf Grund des § 6a Absatz 2 des Gebrauchsmustergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), der durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) eingefügt worden ist, des § 35 Absatz 3 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) und des § 15 Absatz 2 des Geschmacksmustergesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) wird bekannt gemacht:

I.

Der zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für die folgenden Ausstellungen gewährt:

1.
„LE GOURMET - DER TREFFPUNKT FÜR GENIESSER" vom 3. bis 5. September 2010 in Leipzig

2.
„hanseboot 2010 - 51. Internationale Bootsausstellung Hamburg" vom 30. Oktober bis 7. November 2010 in Hamburg

3.
„Internationale Mineralien- und Fossilienbörse" vom 12. bis 14. November 2010 in Stuttgart

4.
„GET Nord - Fachmesse Elektro, Sanitär, Heizung, Klima" vom 17. bis 19. November 2010 in Hamburg

II.

Die in der Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen vom 12. März 2010 (BGBl. I S. 273) bezeichnete Veranstaltung

„25.
„DMS EXPO - Digital Management Solutions" vom 9. bis 11. November 2010 in Köln"

wird nunmehr unter dem Titel

„DMS EXPO 2010 - Digital Management Solutions - Europas Leitmesse und -konferenz für Enterprise Content-, Output- und Dokumentenmanagement" vom 26. bis 28. Oktober 2010 in Stuttgart

stattfinden.

Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag

Dr.
Weis



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