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§ 2 - Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)

V. v. 06.08.2010 BGBl. I S. 1142 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Geltung ab 14.08.2010; FNA: 2030-8-3 Beamte
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§ 2 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen



(1) Bei der Deutschen Bundesbank sind zusätzlich zu den Laufbahnen nach § 6 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung folgende Laufbahnen eingerichtet:

1.
der mittlere Bankdienst,

2.
der gehobene Bankdienst und

3.
der höhere Bankdienst.

(2) 1Die Ämter der Laufbahnen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet sind, und die den Ämtern zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung. 2§ 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 2 BBankLV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.08.2025Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
vom 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BBankLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BBankLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 BBankLV Überleitung
... (BAnz. S. 16.640) geändert worden sind, befinden, besitzen eine Befähigung nach § 2 Absatz 1 dieser Verordnung oder nach § 6 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung. Welche ...
Anlage 1 BBankLV (zu § 2 Absatz 2) Laufbahnen, Ämter und Amtsbezeichnungen (vom 30.08.2025)
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Anhang BBankLVÄndV zu Artikel 1 Nummer 5
... 1 (zu § 2 Absatz 2 ) Laufbahnen, Ämter und Amtsbezeichnungen Tabelle 1: Laufbahn des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Artikel 1 BBankLVÄndV Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
... vom 6. August 2010 (BGBl. I S. 1142) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe vor Nummer 1 durch die folgende Angabe ersetzt: „Bei der ...