Tools:
Update via:
Anlage 2 - Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)
V. v. 06.08.2010 BGBl. I S. 1142 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Geltung ab 14.08.2010; FNA: 2030-8-3 Beamte
|
Geltung ab 14.08.2010; FNA: 2030-8-3 Beamte
|
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1)
| Laufbahnen nach der Anlage zu § 37 Absatz 2 der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank | Entsprechende Laufbahnen | |
| 1 | des höheren Dienstes | |
| 1.1 | Wirtschaftsverwaltungsdienst | Höherer Bankdienst |
| 1.2 | Sprachendienst | Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst |
| 1.3 | Dienst als Statistikerin/Dienst als Statistiker | Höherer naturwissenschaftlicher Dienst |
| 1.4 | Dienst als Historikerin/Dienst als Historiker | Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst |
| 1.5 | Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker | Höherer technischer Verwaltungsdienst |
| 1.6 | Dienst als Mathematikerin/Dienst als Mathematiker | Höherer naturwissenschaftlicher Dienst |
| 1.7 | Technischer Dienst | Höherer technischer Verwaltungsdienst |
| 2 | des gehobenen Dienstes | |
| 2.1 | Wirtschaftsverwaltungsdienst | Gehobener Bankdienst |
| 2.2 | Technischer Dienst | Gehobener technischer Verwaltungsdienst |
| 2.3 | Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker | Gehobener technischer Verwaltungsdienst |
| 3 | des mittleren Dienstes | |
| 3.1 | Technischer Dienst | Mittlerer technischer Verwaltungsdienst |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung V. v. 12. August 2025 BGBl. 2025 I Nr. 198 m.W.v. 30. August 2025
Frühere Fassungen von Anlage 2 BBankLV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 30.08.2025 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung vom 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 BBankLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BBankLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBankLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 BBankLV Überleitung
... 6 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung. Welche Laufbahnen einander entsprechen, ist in der Anlage 2 zu dieser Verordnung festgelegt. (2) Beamtinnen und Beamte, die sich in der Laufbahn ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Anhang BBankLVÄndV zu Artikel 1 Nummer 5
... die Einstellung in die Laufbahn gefordert wird. 6 Eingangsamt. Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1) Laufbahnen nach der Anlage ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Artikel 1 BBankLVÄndV Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
... 4. Die §§ 10 bis 12 werden gestrichen. 5. Die Anlagen 1 und 2 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen 1 und 2 ... Anlagen 1 und 2 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen 1 und 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9388/a167487.htm
