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Anlage 2 - Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)

V. v. 06.08.2010 BGBl. I S. 1142 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Geltung ab 14.08.2010; FNA: 2030-8-3 Beamte
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Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1)



 Laufbahnen nach der Anlage zu § 37 Absatz 2
der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen
der Beamten der Deutschen Bundesbank
Entsprechende Laufbahnen
1 des höheren Dienstes 
1.1 WirtschaftsverwaltungsdienstHöherer Bankdienst
1.2 Sprachendienst Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
1.3 Dienst als Statistikerin/Dienst als Statistiker Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
1.4 Dienst als Historikerin/Dienst als Historiker Höherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
1.5 Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker Höherer technischer Verwaltungsdienst
1.6 Dienst als Mathematikerin/Dienst als
Mathematiker
Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
1.7 Technischer Dienst Höherer technischer Verwaltungsdienst
2 des gehobenen Dienstes 
2.1 Wirtschaftsverwaltungsdienst Gehobener Bankdienst
2.2 Technischer Dienst Gehobener technischer Verwaltungsdienst
2.3 Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker Gehobener technischer Verwaltungsdienst
3 des mittleren Dienstes 
3.1 Technischer Dienst Mittlerer technischer Verwaltungsdienst






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 BBankLV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.08.2025Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
vom 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 BBankLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BBankLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBankLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 BBankLV Überleitung
... 6 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung. Welche Laufbahnen einander entsprechen, ist in der Anlage 2 zu dieser Verordnung festgelegt. (2) Beamtinnen und Beamte, die sich in der Laufbahn ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Anhang BBankLVÄndV zu Artikel 1 Nummer 5
... die Einstellung in die Laufbahn gefordert wird. 6 Eingangsamt. Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1) Laufbahnen nach der Anlage ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
V. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 198
Artikel 1 BBankLVÄndV Änderung der Bundesbanklaufbahnverordnung
...  4. Die §§ 10 bis 12 werden gestrichen. 5. Die Anlagen 1 und 2 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen 1 und 2 ... Anlagen 1 und 2 werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Anlagen 1 und 2  ...