Artikel 11 - Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften (UmwDLRLUG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 11 wird in 6 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. August 2010 UVPG Anlage 2, Anlage 1, § 25, § 14c, § 14g, § 20, § 21, § 3

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) wird wie folgt geändert:

0a.
In der Inhaltsübersicht wird in den Angaben zu den §§ 20 und 21 jeweils das Komma durch ein Semikolon ersetzt.

0b.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Rechtsakte des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.

b)
Absatz 1a Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden nach den Wörtern „von bindenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

bb)
In Nummer 2 werden nach den Wörtern „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

1.
In § 14c werden die Wörter „§ 35 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes" durch die Wörter „§ 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes" ersetzt.

2.
In § 14g Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 werden die Wörter „diese Prüfung" durch die Wörter „die Umweltprüfung" ersetzt.

2a.
In den Überschriften der §§ 20 und 21 wird jeweils das Komma durch ein Semikolon ersetzt.

3.
In § 21 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 werden am Ende nach dem Komma die Wörter „sowie über das Verfahren ihrer Anerkennung," angefügt.

3a.
In § 25 Absatz 3 wird die Angabe „03. Juli 1988" durch die Angabe „3. Juli 1988" ersetzt.

3b.
In der Spalte „Vorhaben" der Nummern 8.1.2 und 8.1.3 der Anlage 1 werden jeweils das Wort „Tonnen" durch die Angabe „t" und das Wort „Kubikmetern" durch die Angabe „m³" ersetzt.

4.
Die Nummern 10.5 bis 10.5.2 der Anlage 1 werden wie folgt gefasst:

Nr.VorhabenSp.1Sp.2
„10.5Errichtung und Betrieb eines
Prüfstandes für oder mit Ver-
brennungsmotoren, ausge-
nommen
- Rollenprüfstände, die in ge-
schlossenen Räumen be-
trieben werden, und
- Anlagen, in denen mit Kata-
lysator oder Dieselrußfilter
ausgerüstete Serienmotoren
geprüft werden,
mit einer Feuerungswärme-
leistung von insgesamt
10.5.110 MW oder mehr,  A
10.5.2300 KW bis
weniger als 10 MW;
 S".


5.
In Nummer 2.3.3 der Anlage 2 werden nach dem Wort „Nationalparke" die Wörter „und Nationale Naturmonumente" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 UmwDLRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwDLRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
V. v. 02.09.2014 BGBl. I S. 1474
Eingangsformel AbwVuaÄndV *
... Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) neu gefasst und Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 durch Artikel 11 Nummer 3 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, nach ...

Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung
V. v. 18.05.2011 BGBl. I S. 892
Eingangsformel ChemRAnpV
... 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der durch Artikel 11 Nummer 0b Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, ...

Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3231
Eingangsformel UStatEntlVuaÄndV
... vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734) eingefügt und Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 durch Artikel 11 Nummer 3 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) neu gefasst wurde, verordnet die ...

Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1504
Eingangsformel DL-RLUmwUV
... 1 Nummer 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, der durch Artikel 11 Nummer 3 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, - ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540
Bekanntmachung UVPGNB 2021
... vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), 2. den am 18. August 2010 in Kraft getretenen Artikel 11 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163 ), 3. den am 21. Mai 2011 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2011 ...

Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung
V. v. 18.05.2011 BGBl. I S. 892
Artikel 3 ChemRAnpV Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist, werden jeweils die ...


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