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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (2005/214/JI-UG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Oktober 2010 RVG Anlage 1

Die Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 4 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Gliederung werden die Angaben zu Teil 6 Abschnitt 1 wie folgt gefasst:

„Abschnitt 1 Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Unterabschnitt 1 Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
Unterabschnitt 2 Gerichtliches Verfahren".

2.
Teil 6 Abschnitt 1 wird wie folgt gefasst:



Nr. Gebührentatbestand Gebühr
Wahlverteidiger
oder Verfahrens-
bevollmächtigter
gerichtlich bestellter
oder beigeordneter
Rechtsanwalt
Abschnitt 1
Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Unterabschnitt 1
Verfahren vor der Verwaltungsbehörde
Vorbemerkung 6.1.1:
Die Gebühr nach diesem Unterabschnitt entsteht für die Tätigkeit gegenüber der Bewilligungsbehörde in Verfahren
nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Neunten Teils des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
6100Verfahrensgebühr 40,00 bis 290,00 EUR 132,00 EUR
Unterabschnitt 2
Gerichtliches Verfahren
6101Verfahrensgebühr 80,00 bis 580,00 EUR 264,00 EUR
6102Terminsgebühr je Verhandlungstag 110,00 bis 780,00 EUR 356,00 EUR
".

 
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 2005/214/JI-UG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2005/214/JI-UG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449), 30. den am 28. Oktober 2010 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1408 ), 31. den am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember ...

Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 10 RStruktG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist, wird wie folgt ...