Das
Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom
5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 462) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 2a wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird die Angabe „2011" gestrichen.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt.
- c)
- In Nummer 5 Buchstabe a und b wird jeweils die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.
- d)
- Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
- „6a.
- § 79 wird wie folgt gefasst:
„§ 79 Umwandlung der Sonderzahlung
Ab 1. Januar 2015 erhöhen sich um 2,44 vom Hundert der bis dahin geltenden Beträge
- 1.
- das Grundgehalt nach diesem Gesetz und das Grundgehalt nach dem Besoldungsüberleitungsgesetz,
- 2.
- der Familienzuschlag mit Ausnahme des Anrechnungsbetrages nach § 39 Absatz 2 Satz 1,
- 3.
- die Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen für den Auslandszuschlag,
- 4.
- der Anwärtergrundbetrag und
- 5.
- die in Anlage IX in Beträgen ausgewiesenen Amts- und Stellenzulagen." "
- e)
- In Nummer 7 wird die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.
- f)
- Nummer 10 und die dazugehörigen Anlagen 1 bis 5 werden aufgehoben.
- 2.
- Artikel 3a wird aufgehoben.
- 3.
- Artikel 4a wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird die Angabe „2011" gestrichen.
- b)
- In Nummer 3 wird die Angabe „0,9905" durch die Angabe „0,9901" ersetzt.
- c)
- In Nummer 5 wird die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.
- 4.
- Artikel 5a wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird die Angabe „2011" gestrichen.
- b)
- In Nummer 4 wird die Angabe „0,9905" durch die Angabe „0,9901" ersetzt.
- c)
- In Nummer 6 wird die Angabe „1. Januar 2011" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt.
- 5.
- In Artikel 15 Absatz 50 Nummer 6 Buchstabe b wird die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt.
- 6.
- Die Überschrift des Artikels 15a wird wie folgt gefasst:
„Artikel 15a Weitere Folgeänderungen".
- 7.
- Artikel 17 Absatz 10 wird durch die folgenden Absätze 10 und 10a ersetzt:
„(10) Die Artikel
2a,
4a,
5a und
15a treten vorbehaltlich des Absatzes 10a am 1. Januar 2011 in Kraft.
(10a) Artikel
2a Nummer 1 bis 4, 6, 8 und 9, Artikel
4a Nummer 3 und 5 sowie Artikel
5a Nummer 4 und 6 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt das
Bundessonderzahlungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Februar 2005 (BGBl. I S. 464), das zuletzt durch Artikel
15 Absatz 50 dieses Gesetzes geändert worden ist, außer Kraft."
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842